Die Rechtschutzversicherung bietet Versicherungsnehmern im Falle eines Rechtsstreites finanzielle Sicherheit, denn sie übernehmen sowohl die Kosten für den Anwalt als auch die Kosten für Zeugen oder Sachverständige. In vielen Fällen kommt es immer häufiger zum Streit, der per Gericht geschlichtet werden muss. Die Kosten hierfür können je nach Streitwert mehrere Tausend Euro betragen.
Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften und auch den einzelnen Rechtschutzversicherungen. Zuerst sollte ein Kunde überlegen, für welche Bereiche eine Rechtschutzversicherung sinnvoll ist. Für Menschen im Berufsleben ist eine Arbeits-Rechtschutzversicherung notwendig, Autofahrer benötigen eine Verkehrsrechtsschutz, sollten Streitigkeiten wegen eines Unfalles entstehen. Für Grundstücksbesitzer gibt es die Wohnungs- und Grundbesitzer-Rechtschutz, für Mieter den Mietrechtschutz.
So umfangreich die einzelnen Arten der Rechtschutzversicherung, so differenziert sind auch die Leistungen. Daher sollten die einzelnen Bedingungen im Versicherungsantrag unbedingt vor der Unterschrift überprüft werden. So geben einige Versicherungsgesellschaften die Anwälte vor, es besteht also keine freie Wahl des Anwalts. Auch die Beiträge der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich stark. Daher sollten Kunden, die einen Abschluss erwägen, einen Versicherungsvergleich im Internet starten. Hier werden nicht nur Beiträge, sondern auch die Leistungen verglichen.
Um die Kosten zu senken ist es bei allen Gesellschaften möglich, verschiedene Rechtschutzversicherungen zu kombinieren. Die gängigste Kombination besteht aus Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtschutz und Privatrechtschutz. Hier ist auch der Abschluss von Familienversicherungen möglich, bei denen dann auch alle Mitglieder der Familie versichert sind. Einheitlich bei allen Gesellschaften ist eine dreimonatige Wartezeit, um die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen. Nur einige Leistungen, wie zum Beispiel der Strafrechtschutz oder der Schadenersatzrechtschutz sind bereits früher verfügbar.
Ebenfalls einheitlich ist der Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten im Baurecht, wie zum Beispiel Streitigkeiten mit dem Bauträger. Auch Erbrechtsauseinandersetzungen werden nicht übernommen, in einigen Fällen übernimmt die Versicherung jedoch die erste Rechtsberatung.
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