Die Rechtsschutzversicherung beinhalten viele unterschiedliche Leistungspakete, mit denen man sein eigenes Recht schützen und durchsetzen kann. Bei den meisten Versicherungen sind hierbei aber auch einige Leistungen enthalten, die erst nach einer bestimmten Wartezeit tatsächlich genutzt werden können. Diese Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate ab Vertragsabschluss. Würde der Versicherte eine dieser betreffenden Leistungen bereits innerhalb der ersten drei Monate in Anspruch nehmen wollen, so hätte er keinen Anspruch darauf, da diese Rechte erst nach Ablauf der ersten drei Monate in Anspruch genommen werden können. Dies bedeutet selbstverständlich einen großen Nachteil für den Versicherten.

Aktueller Hinweis (Stand 01-2010): Nach unserer Recherche gibt es derzeit keinen Anbieter der eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbietet. Wenn Ihnen ein Anbieter bekannt ist, der dieses spezielle Versicherungsprodukt anbietet, würde wir uns über eine Nachricht freuen!

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich gegen diese dreimonatige Wartefrist abzusichern. Bei vielen Versicherungen gibt es nämlich die Option, auch den vollen Rechtsschutz ohne Wartezeit auszuwählen. Wird dieser Tarif gewählt, entfällt die Wartezeit von der drei Monate und der Rechtsschutz kann sofort nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Dadurch kann der Versicherte auch wirklich die Leistungen von Anfang an nutzen, für die er auch die Prämie von Anfang an bezahlt.

Durch die Wartefrist sichern sich Versicherungen ein wenig gegen sofort eintretende Versicherungsfälle ab, da der Versicherte eigentlich bereits einen Versicherungsfall hatte und nur aus diesem Grund die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Beim Rechtsschutz ohne Wartezeit wird diese Frist ausgeklammert. Der Versicherte kann die Leistungen sofort in Anspruch nehmen, zahlt aber in der Regel dafür auch einen Aufpreis in der Prämie.

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Kategorie(n) Rechtschutzversicherung