Man sieht sich bei der Aussicht auf die immer weiter gekürzte, spätere Rente gezwungen, andere Mittel der Finanzierung der Versorgungslücke, die im Alter abzusehen ist, zu finden. Die Riester-Rente ist, neben anderen privaten Rentenversicherungen sowie der Rürup-Rente oder der Sofortrente, ein derartiges Mittel, die gesetzliche Rente durch staatliche, steuerliche Förderung zu unterstützen.
Es handelt sich hierbei weniger um einen Sparvertrag als solchen, wie man ihn bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung oder bei anderen Fondssparplänen vorfindet. Vielmehr geht es um die Förderung bestehender oder Riester-zertifizierter Sparpläne durch staatliche Zulagen für gesparte Beträge. Hier wird bei einem Vertrag der Anteil des gesparten Jahreseinkommens ermittelt und je nach Höhe des gesparten Anteils, eine Zulage angerechnet, die umso größer ausfällt, je Höher dieser Anteil ist. Das alles jedoch bloß bis zu einem Maximalbetrag der Förderung.
Für Familien mit Kindern gibt es außerdem eine nochmals erhöhte Förderung, denn für jedes Kindergeld-berechtigte Kind steigt die Zulage nochmals. Dazu kommt, dass Erträge der Riester-geförderten Kapitalanlagen für die gesamte Ansparphase steuerfrei sind. Für Familien ganz besonders ist dies also eine gute Möglichkeit, die Altersvorsorge einfacher zu machen. Es sollte aber die zusätzliche Vorsorge in keiner Weise ersetzen, denn auch so wird sich die Versorgungslücke nur selten schließen lassen.
Kategorie(n) Rente & Altersvorsorge