Unter bestimmten Umständen können sich auch Studenten privat Krankenversichern, wenn nämlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht besteht oder der Betreffende das dreißigste Lebensjahr überschritten hat. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, gewünschte Leistungen im Krankheitsfall selbst zu bestimmen durch die Wahl des geeigneten Tarifs. Das hängt in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten ab. Studenten genießen Vorteile, weil sie dieselben Leistungen wie andere Versicherungsnehmer, zum Beispiel Selbstständige und Beamte, in Anspruch nehmen können, dabei aber von Studentenrabatten profitieren. Das heißt konkret, für entsprechende Leistungen werden wesentlich geringere Beiträge gezahlt.
Nicht als Studium gilt der Besuch von Fach- und Berufsschulen sowie sonstigen Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Akademien oder Colleges, sofern es sich hierbei nicht um Hochschulen handelt. Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung umfasst beispielsweise ambulante Behandlungen. Die Versicherung erstattet Arztbesuche, Massagen, Kosten für erforderliche Medikamente oder Hilfsmittel wie eine Brille und häufig werden auch, abhängig vom gewählten Tarif, Heilpraktikerbehandlungen erstattet. Entscheiden sich Studenten für einen Zahntarif werden Kosten für Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnersatz übernommen. Die Kostenerstattung variiert bei Zahnarztbehandlungen zwischen achtzig und einhundert Prozent, bei Zahnersatz kann eine Erstattung bis zu neunzig Prozent vereinbart werden. Auch im Krankenhaus können Studenten eine Vorzugsbehandlung in Anspruch nehmen, wenn sie sich für Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer entscheiden.
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