Seit Januar 2002 hat jeder Angestellte einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dies beinhaltet den Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines Bruttolohnes zu Gunsten der betrieblichen Rentenversicherung. Die Höhe des so genannten Versorgungslohnes ist jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben hin eingeschränkt. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.
Diese Regelung stellt für Spitzenverdiener allerdings ein Problem dar. Sie können nicht so viel ihres Gehaltes in die betriebliche Rentenversicherung investieren wie sie benötigten um auch im Alter den einmal erreichten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Aus eben diesem Grund sieht die betriebliche Altersvorsorge ein Modell vor, dass sich speziell an Spitzenverdiener richtet: Die Pensionszusage. Diese wird vom Arbeitgeber erteilt und durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Die Monatsbeiträge werden, genau wie bei den meisten anderen Modellen der Betriebsrente, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung beglichen. Der entscheidende Unterschied gegenüber anderen Versicherungsvarianten liegt darin, dass die Höhe der Beiträge nicht der Beitragsbemessungsgrenze unterliegt. Es liegt viel mehr im Ermessensspielraum der versicherten Person, welche Summe ihres Gehaltes sie in die betriebliche Altersvorsorge investieren will.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil der Pensionszusage ist der, dass diese Versicherung nicht vom Schicksal des Unternehmens abhängig ist. Das einmal eingezahlte Kapital geht auch im Falle einer Insolvenz bzw. eines Konkurses des Arbeitgebers nicht verloren.

Bei Rentenantritt kann die versicherte Person schließlich wählen, ob sie das gesamte Kapital aus der Pensionszusage auf einen Schlag ausgezahlt bekommt, oder eine monatliche Betriebsrente erhält.

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Kategorie(n) Rente & Altersvorsorge