Im Bereich der Versicherungen macht die Kfz Versicherung oft einen erheblichen Anteil an den monatlichen Kosten aus. Dennoch benötigt man zumindest eine Haftpflichtversicherung, wenn man mobil bleiben und auf der Straße unterwegs sein möchte. Denn ohne diese Versicherung, die Schäden bei Unfällen abdeckt und den Fahrer somit vor hohen Kosten schützen kann, erhält man auch keine Zulassung für die Straßenbenützung. Dennoch kann man darauf achten, nicht die unbedingt die teuerste Versicherung auszuwählen, sondern sich für eine günstige Kfz Versicherung zu entscheiden. Denn die Angebote der Versicherungen unterscheiden sich stark und bieten zum Teil auch unterschiedliche Leistungspakete an.
Wer zu einer anderen Versicherung wechseln möchte, da hier bessere Konditionen geboten werden oder sein Auto auch abmelden möchte, da er dieses verkauft hat oder nicht mehr benützt, muss auch die Kfz Versicherung abmelden. Es gibt unterschiedliche Zeitpunkte, wann die Kündigung der Autoversicherung möglich ist. Diese unterscheiden sich auch je nachdem, ob es sich um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt.
Eine ordentliche Kündigung kann jeweils zur Jahreshauptfälligkeit erfolgen, was zumeist dem 1. Jänner eines Jahres entspricht. Eine außerordentliche Kündigung kann etwa erfolgen, wenn die Beiträge erhöht wurden, aber dafür keine besseren Leistungen geboten wurden. Wenn das Auto verkauft wird und ein Fahrzeugwechsel vorgenommen, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. Für Schadensfälle und Verschrottung gelten gesonderte Regelungen, die eine automatische Abmeldung ermöglichen.
Kategorie(n) KFZ-Versicherung