Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung deklariert. Sie muss jeder Kraftfahrzeughalter abschließen, um überhaupt eine Straßenverkehrszulassung für sein Auto zu erhalten. Die Versicherungsleistung der Kfz-Haftpflicht kommt dabei ausschließlich für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer durch einen Unfall an fremden Fahrzeugen verursacht. Um sein eigenes Auto zu versichern benötigt man zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko, welche allerdings freiwillige Versicherungen sind, aber von ihrer Wichtigkeit durchaus gleichrangig eingestuft werden.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden abgedeckt
Die Autohaftpflichtversicherung kümmert sich im Einzelnen um Personen-, sowie Sach- und Vermögensschäden, allerdings eben nicht am eigenen Auto. Zu den Personenschäden gehören Schmerzensgeld, Heilungskosten und auch Zahlungen im Fall der Invalidität und auch bei einem Ableben. Bei den Sachschäden werden nicht nur die finanziellen Aufwendungen durch notwendig gewordene Reparaturen abgedeckt, die Versicherung kommt auch für Schäden an Objekten wie den Leitplanken auf. Zu den Vermögensschäden zählen bei einer Kfz-Haftpflicht alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind wie Geldwert- Nachteile, die der geschädigte Fahrer durch den Versicherungsnehmer erfahren musste.
Verschiedene Kriterien beeinflussen die Beitragshöhe
Die Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu zählen der Fahrzeugtyp und die jeweilige Regionalklasse der Pkw-Zulassung, das Alter von Versicherungsnehmer und Fahrzeug und auch die jährliche Fahrleistung. Auch die Nichtinanspruchnahme der Versicherung durch unfallfreies Fahren wird berücksichtigt in Form der Einstufung in verschiedene Schadensfreiheitsklassen, die ebenfalls Einfluss auf die Berechnung der Prämie haben.
Kategorie(n) KFZ-Versicherung