Unfallversicherung
Wenn Unfälle am Arbeitsplatz passieren, ist jeder Arbeitnehmer automatisch durch die gesetzliche Versicherung abgesichert. Im Privatleben sieht dies anders aus. Hier ist die Unfallversicherung freiwillig, aber in jedem Fall sinnvoll, denn nicht selten ziehen Unfälle und Krankenhausaufenthalt eine Reihe an Kosten mit sich, die man durch die Unfallversicherung leicht abdecken kann.
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In Deutschland gibt es fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Gesetzlich deswegen, weil sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben und verankert sind. Eine der Versicherungen ist die gesetzliche Unfallversicherung.
Ein Unfall kann ein ganzes Leben gehörig durcheinander bringen und das Leben der Angehörigen dazu. Wochenlange Krankenhausaufenthalte, eventuelle Reha Aufenthalte oder schlimmsten Falls eine Arbeitsunfähigkeit oder Einschränkung bringen große finanzielle Verluste. Mit der Unfallversicherung sollen diese finanziellen Risiken minimiert und ausgeglichen werden. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch eine private Unfallversicherung möglich.
Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr gegen Unfälle jeglicher Art. Hat man eine Familie kann man seine Kinder ebenfalls zusätzlich mit einer Kinderunfallversicherung schützen und absichern. Eine weitere Säule der gesetzlichen Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung. Mit den Beiträgen der Pflegeversicherung sollen im Alter Kosten für die Pflege gedeckt werden. Die Arbeitslosenversicherung ist eine weitere gesetzliche Sozialversicherung. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sichern einen Bezug von Arbeitslosengeld I oder II im Falle der Arbeitslosigkeit.
Tritt vor Beginn des Rentenalters eine Berufsunfähigkeit ein, dann reicht in den meisten Fällen die gesetzliche Rente zum Lebensunterhalt noch nicht aus, da ja die Beitragszahlungen noch nicht lange genug gezahlt worden sind. In diesem Fall lohnt sich eine finanzielle Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rate, wenn die Berufsunfähigkeit auf Grund eines Unfalles oder einer Krankheit eintritt.