Krankenversicherung
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Die Krankenversicherung stellt sicher, dass man die Kosten, welche im Falle einer Krankheit entstehen, auch tragen kann. In Deutschland gibt es zwei verschiedene Systeme. Die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenkasse. Man kennt Sie auch unter dem Begriff GKV (gesetzliche Krankenversicherung) und PKV (private Krankenversicherung). Nutzt man die gesetzlichen Krankenkassen, kann man sowohl den Status “pflichtversichert” oder “freiwillig versichert” haben. Zu ihnen zählen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und kleinere berufsgruppenspezifische Kassen (z.B. Bundesknappschaft, landwirtschaftliche Kassen, Seekasse).
Pflichtversichert ist jeder für Lohn arbeitende Mensch, der mind. 401.- € brutto monatlich verdient. Außerdem alle Menschen welche Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 bekommen, Behinderte, Teilnehmer von berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahmen, Studenten, Rentenantragsteller, Rentner, Künstler und Publizisten. Für alle diese Menschen gilt auch eine Beitragsbemessungsgrenze welche nicht überschritten werden darf. Diese liegt 2005 bei 42.500 € jährlich. Die Summen können sich aber verändern.
Freiwillig versichern (bei einer gesetzlichen Krankenkasse) kann sich jeder, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, und in den letzten 12 Monaten bei einer GKV versichert war, oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate bei der GKV versichert war.
Die Private Krankenversicherung ist ebenfalls freiwillig. Hier kann man eintreten, wenn man nicht der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung unterliegt (Einkommen übersteigt die Pflichtversicherungsgrenze). Außerdem können Beamte, Studenten, Ärzte im Praktikum, Freiberufler und Selbständige in die PKV eintreten. Allerdings kann man nur unter bestimmten Umständen wieder in die gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren. Aus diesem Grund sollte man sich diesen Schritt vorher gründlich überlegen.
Es gibt noch ein paar Ausnahmen. Kinder bis zum 25. Lebensjahr (wenn Sie noch in der Ausbildung sind) und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der Krankenversicherung des Partners oder der Eltern mitversichert. Dies nennt man Familienversicherung.
Thematisch sind mit dem Bereich Krankenversicherung die Begriffe private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, PKV, GKV, Krankenkassen und Krankenkasse verbunden.