Hundehalter haben eine Vielzahl von Pflichten zu erfüllen. Denn sie sind natürlich für ihre Hunde verantwortlich und damit auch für eventuelle Schäden, die der Hund anrichtet. Diese Schäden durch Hunde können in unterschiedlicher Form auftreten. Vor allem aber Verletzungen durch Hunde an anderen Personen oder aber auch an anderen Tieren können zu hohen Geldstrafen und natürlich auch Kosten für entsprechende Behandlungen führen. Der Hundehalter kann für diese Kosten haftbar gemacht werden. Um diese finanziellen Risiken zu verringern bzw. zu vermeiden, sollten Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschließen.
Die Hundehaftpflicht deckt zahlreiche Schäden ab, die vom Hund an Personen oder aber auch an Sachvermögen angerichtet werden. Insbesondere sind hier natürlich auch Verletzungen von Personen oder anderen Hunden gemeint. Die Versicherung für Hundehalter haftet aber auch teilweise für Sachschäden, wenn diese durch die Einwirkung des Hundes entstanden sind. So kann etwa die Vase, die der Hund im Vorbeigehen versehentlich von ihrem Sockel wirft, versichert und ersetzt werden, aber beispielsweise auch die Kosten für die Neuanpflanzung von Blumen, wenn der Hund im Beet gebuddelt hat.
Die Hundehaftpflichtversicherung haftet selbstverständlich nicht für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Denn hier sind die Sorgfaltspflichten von Hundehaltern zu beachten. Kümmert sich der Hundehalter nicht richtig um diese und entsteht dadurch ein Schaden an Personen oder Sachgütern, kann die Versicherung die Ersetzung der Kosten verweigern.
Auch für die Halter anderer Tiere kann es ratsam sein, sich über Tierversicherungen und Haftpflichtversicherung für Tiere zu informieren.
Kategorie(n) Haftpflichtversicherung