Die Glasversicherung wird sowohl als private wie auch als gewerbliche Versicherung angeboten. Für Privatkunden deckt sie in der Regel die möglichen Fälle von Glasschäden ab, welche in der normalen Hausratversicherung nicht berücksichtigt sind. Man schließt die private Glasversicherung somit als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung ab. Versichert wird sowohl das Glas am Mobiliar wie Glasscheiben von Schränken, Bildern oder Vitrinen aber auch das Gebäudeglas wie man es an Fenstern und Türen, Wintergärten, Duschkabinen oder am Balkon findet.
Eigenständige Versicherung im gewerblichen Bereich
Im gewerblichen Bereich ist die Glasversicherung keine Zusatzversicherung mehr sondern stellt eine eigenständige Versicherungsform dar. Hierin werden alle Verglasungen des Außenbereiches genauso versichert wie Ausstellungsvitrinen, Schaufenstern, Trennwände, Spiegel und Tischplatten im Innenbereich. Auch deckt die gewerbliche Glasversicherung Türen, Fenster und Verkleidungen von Wänden und Decken ab. Zu beachten ist, dass in der Regel die Kosten nur dann erstattet werden, wenn das Glas vollständig zu Bruch gegangen ist. Etwaige Kratzer auf dem Glas werden in dieser Glasversicherung nicht berücksichtigt.
Allgefahrendeckung unabhängig der Entstehungsursache
Zu empfehlen ist die Aufnahme der sogenannten Allgefahrendeckung in die Glasversicherung, auch wenn dadurch die Prämie etwas höher ausfällt. Diese Klausel ist nicht immer automatisch verankert, aber insgesamt sehr wichtig bei Auftreten eines möglichen Schadenfalls. Mit einer Allgefahrendeckung im Vertrag deckt die Glasversicherung alle Schäden ab unabhängig wie sie entstanden sind, vom Selbstverschulden bis zum Unwetterschaden ist darin alles enthalten, was möglich ist.
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