Die Direktversicherung ist eine bei Arbeitnehmern sehr beliebte Form der Betriebsrente. Hierbei schließt nicht der Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, sondern der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist der Versicherte, der Beitragszahler die Firma. Dies ist lukrativer als selbst abgeschlossene Versicherungen zur Altersvorsorge, da der Staat Nachlass auf Einkommenssteuer und Sozialabgaben gewährt.

In der klassischen Form zahlt die Firma die Beiträge der Direktversicherung, in einer Sonderform zweigt der Angestellt den Beitrag vom Gehalt ab, was rechnerisch interessanter als eine Gehaltserhöhung ist, da der Beitrag zwar steuerpflichtig ist, dies jedoch lediglich zu 20 Prozent. Im Vergleich hierzu: Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei rund 30 Prozent.

Je höher die individuell veranschlagte Steuer ist, umso mehr lohnt auch eine Direktversicherung. Da Singles im Todesfall keine Angehörigen abzusichern haben, nutzen diese gewöhnlich die Direktversicherung seltener, obwohl auch hier die Steuerersparnis sehr reizvoll sein kann. Beiträge zur Direktversicherung sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird der Beitrag von der Firma gezahlt, fallen erst ab einer gewissen Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben an. Wird der Beitrag vom Arbeitnehmer entrichtet, ist dieser in voller Höhe sozialabgabenpflichtig.

Nach gültigem Recht ist die spätere Auszahlung der Versicherungsleistung für den. Arbeitnehmer wie folgt geregelt: Lässt er die Auszahlung verrenten, muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Bei einer Kapitalabfindung bleibt die Auszahlung komplett steuerfrei.

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Kategorie(n) Rente & Altersvorsorge