Unter einer Rechtsschutzversicherung versteht man eine Versicherung, die die entstehenden Risiko-Kosten eines Rechtsstreits versichert. Solch eine Versicherung können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erhalten. Es geht bei solch einer Versicherung ausschließlich um die Kosten im Rechtsstreit, jedoch gilt eine Rechtsschutzversicherung nicht für alle Gebiete, sondern beruht auf dem Grundsatz des Versichertenrisikos.
Je nach dem auf welche im Vertrag stehende Summe sich der Versicherte und der Versicherungsvertreter geeinigt haben, übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung in jedem Fall die Kosten. Die Leistungen der Versicherung bestehen hierbei aus den Zahlungen des vom Versicherten selbst ausgewählten Anwaltes, den Zahlungen der Sachverständiger und der Zeugenhonorare, den Gerichtskosten und im Falle dessen, dass der Versicherte die Kosten des Gegners übernehmen muss, werden diese von der Versicherung ebenfalls übernommen. In der Regel werden auch sämtlich anfallende anderen Kosten, wie beispielsweise Strafkautionen, um den Versicherten vor jeglicher Gefängnisstrafe zu schützen. Kosten, die jedoch durch unflegelhaftes Verhalten im Gerichtssaal entstehen, wie beispielsweise Bußgelder oder ähnlichem, werden nicht übernommen, da das Verhalten jedes einzelnen Versicherten dessen eigene Verschuldung ist. Meistens werden trotz allem noch Selbstbeteiligungen von 150-300 Euro vereinbart. Diese zahlt dann der Versicherte selbst. Die Rechtsschutzversicherung gilt europaweit, das heißt also auch in all den Ländern die nicht in der EU sind, jedoch zum Kontinent Europa gehören. Im Falle eines längeren Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas, kann die Rechtsschutzversicherung bei Beantragung eines bestimmten Rechtes auch weltweit gelten.
Es gibt dennoch bei jeder Rechtsschutzversicherung eine so genannte Wartezeit. Diese Wartezeit beträgt etwa 3 Monate und das heißt so viel, dass jeder Versicherte erst nach 3 Monaten des Abschlusses eines Vertrages Leistungen zu erwarten hat. Früher ist dies nicht möglich. In eine Rechtschutzversicherung kann man jedoch nur eintreten, wenn auch ein Rechtsschutzfall vorliegt, denn sonst würde einem diese Versicherung zumindest in näherer Zukunft nichts nützen. Es gibt natürlich wie auch bei jeder anderen Art von Versicherung, beispielsweise einer KFZ-Versicherung, die Möglichkeit zwischen verschiedenen Leistungen zu wählen. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist es möglich, entweder ein Komplettpaket anzufordern oder aber sich nur auf bestimmte Themenbereiche zu konzentrieren, wie beispielsweise auf den Verkehrsrechtschutz. Solch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist in etwa das gleiche wie eine KFZ-Versicherung. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung versichert nichts anderes als alles rund um den Verkehr und das Auto, genau wie eine KFZ-Versicherung. Sprich, wenn man einen Unfall verursacht und vor Gericht dann die Kosten des gegnerischen Autos zu zahlen hat, würde dies auch die KFZ-Versicherung des Angeklagten übernehmen und man müsste nicht extra noch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen. Günstige KFZ Versicherungen findet man im Internet durch einen KFZ Versicherung Onlinevergleich.
Kategorie(n) Rechtschutzversicherung