Auch wenn man den Hausbau so sorgfältig wie möglich plant, sind in der gesamten Bauphase Risiken und Gefahren nie ganz auszuschließen. Oftmals helfen auch Freunde oder Verwandte bei den Bauarbeiten mit, meistens dazu noch unentgeltlich, was zwar zur Senkung der Kosten beiträgt, aber einen neuen Gefahrenherd aufreißt. Denn auch diese Personen können in irgendeiner Form zu Schaden kommen. Um gegen alle denkbaren Schäden geschützt zu sein, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sehr nachdrücklich zu empfehlen.
Notwendige Zusatzklauseln nicht vergessen
Die Aufgabe der Bauherrenhaftpflicht besteht deshalb auch darin, dass im Schadensfall entweder Ansprüche abzuweisen sind, die nicht berechtigt waren oder entstandene Schäden entsprechend zu regeln, zu bearbeiten und auszugleichen. In einer preisgünstigen einfachen Bauherrenhaftpflicht sind allerdings nicht alle Risiken verankert. Hier sollte man vor dem Abschluss prüfen, welche Zusatzklauseln so sinnvoll erscheinen, dass man sie als zusätzliche Prämisse in die Police aufnehmen will. So sollte der Versicherungsschutz mit entsprechender Präambel erweitert werden, wenn der Bauherr die Planung für das Haus und auch die Bauleitung in Eigenregie übernimmt.
Private Haftpflicht nach Baufertigstellung
Die Bauherrenhaftpflicht schützt die Bauherren in der gesamten Bauzeit vor möglichen Schadensansprüchen, wenn in dieser Zeit ein entstandener Schaden durch das Bauvorhaben verursacht wurde. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn die Baustelle nicht ausreichend abgesichert wurde und herunterfallendes Baumaterial Fußgänger oder parkende Autos in Mitleidenschaft zieht. Nach der Fertigstellung des Hausbaus ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht mehr notwendig, meistens wird sie dann durch eine private Haftpflicht ersetzt.
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