Hierzulande ist jeder Fahrzeughalter per Gesetz verpflichtet, für jedes Fahrzeug eine Autohaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Autohaftpflicht deckt dabei jegliche Schäden ab, die der Versicherungsnehmer mit seinem in dieser Form versicherten Fahrzeug selbst verschuldet hat, das betrifft Personen genauso wie Sachgegenstände. Wer ohne diese Versicherung fährt, macht sich strafbar, auch wird heute kein Auto ohne Nachweis einer Autohaftpflicht neu zugelassen.
Wenn der Fahrzeughalter nicht selbst am Steuer sitzt
Die Autohaftpflichtversicherung wird auf das jeweilige Fahrzeug abgeschlossen, bei Abschluss sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch dann gilt, wenn ein anderer als der Fahrzeughalter am Steuer sitzt. Ohne diese Zusatzprämisse kann man zwar möglicherweise den Beitrag etwas niedriger halten, die Versicherer locken dazu oftmals auch mit entsprechenden Rabatten, aber man sollte bei allen Sparmaßnahmen bedenken, dass die Versicherung in diesem Fall nicht einmal dann zahlt, wenn die Ehefrau am Lenkrad sitzt und den Wagen fährt.
Die Wahl für eine unbegrenzte Deckungssumme ist empfehlenswert
Da der Schaden gerade bei Personen enorm sein kann und schnell die Millionengrenze überschreitet, sollte man sich genau überlegen, wie hoch man die Deckungssumme wählt. Natürlich bedeutet eine geringere Summe auch einen geringeren Betrag, aber entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine begrenzte Deckungssumme, muss er die Differenz bei einem Schaden, der über diese Summe hinausgeht auch selbst begleichen. Aus diesem Grund ist man mit einer Autohaftpflicht, in der eine unbegrenzte Deckungssumme vereinbart wurde, auf der absolut sicheren Seite.
Kategorie(n) KFZ-Versicherung